Wann und wie kann ich mich anmelden?

Du kannst dich das ganze Jahr im Sekretariat der Musikschule oder über das Online-Formular anmelden. Die Frist für das nächste Jahr endet am 15. Juni. Anmeldungen müssen schriftlich gemacht werden. Mündliche Vereinbarungen (auch mit Lehr-Personen) sind ungültig und können nicht berücksichtigt werden. Anmeldungen nach dem 15. Juni kommen auf die Warteliste. Die Zuteilung erfolgt auf Basis der Reihung.

Bin ich bereits gebührenpflichtig, wenn ich das Anmelde-Formular abschicke?

Nein. Es besteht aber eine Verbindlichkeit, die nur durch eine schriftliche Abmeldung gelöst werden kann. Die Gebühren-Pflicht für neu angemeldete Schüler:innen beginnt mit dem Besuch der 3. Unterrichtsstunde.

Wann und wie kann ich mich abmelden?

Prinzipiell gilt: Eine Anmeldung ist bis zur schriftlichen Abmeldung im Sekretariat der Musikschule gültig. Sie können sich bis 15. Juni für das nächste Unterrichts-Jahr abmelden. Für eine Abmeldung zu einem anderen Zeitpunkt brauchen Sie die Zustimmung der Direktion. Mündliche Abmeldungen (auch bei Lehr-Personen) sind ungültig und können bei der Schulgeld-Vorschreibung nicht berücksichtigt werden.

Wie kann ich die Unterrichts-Gebühren zahlen?

Sie müssen das Schulgeld pro Semester bezahlen. Die Zahlungs-Aufforderung erfolgt durch das Zuschicken eines Zahlscheins.

Was mache ich, wenn ich einmal nicht zahlen kann, oder den Zahlungstermin überschritten habe?

Mahnungen werden von der Stadtkasse verschickt. Wenn Sie einmal in Schwierigkeiten geraten, rufen Sie uns an. Wir finden sicher mit Ihnen gemeinsam einen Weg, ohne dass Ihr Kind den Unterricht abbrechen muss.

Wie wird das Schulgeld berechnet, wenn ich nach Semesterbeginn eingestiegen bin?

Das Schulgeld wird dann anteilsmäßig berechnet.

Was mache ich, wenn der Unterricht aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen entfallen muss?

Wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer länger krank ist, berechnet die Schule ab der 5. ausgefallenen Stunde keine Kosten mehr. Dabei werden Feiertage, Ferien und entschuldigte Stunden der Schülerin oder des Schülers nicht dazu gezählt.

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin länger krank ist, können die Eltern ab der 5. ausgefallenen Stunde einen Antrag auf eine Schuldgeld-Ermäßigung stellen. Für die weitere Dauer der Krankheit werden die Unterrichts-Kosten nicht in Rechnung gestellt. Dabei werden Feiertage, Ferien und entschuldigte Stunden der Schülerin oder des Schülers nicht dazu gezählt.

Wann und wie oft findet der Unterricht statt?

Der Unterricht wird im Einvernehmen mit Ihnen bzw. dem Stundenplan Ihres Kindes und der Lehr-Person vereinbart. Der Unterricht findet in der Regel in den Nachmittags-Stunden nach dem Schulbesuch der allgemeinbildenden Schulen statt. Der Unterricht findet im Gebäude der Musikschule im Reichenfeld (Reichenfeldgasse 11) oder in einer der Außenstellen statt. 

Wenn ich kein Instrument habe, muss ich dann vor dem Unterrichts-Beginn eines kaufen, auch wenn ich nicht sicher bin, ob das Kind das Interesse behält?

Kaufen Sie noch kein Instrument. Sprechen Sie zuerst mit der Lehr-Person darüber. Die Musikschule hat ein paar Leih-Instrumente. Sie können diese gegen eine Miet-Gebühr ausleihen. Es ist natürlich gut, wenn Ihr Kind von Beginn an ein schönes eigenes Instrument hat Aber der Markt ist sehr groß und die Preise sehr unterschiedlich. Wenn Sie ein Instrument kaufen möchten, lassen Sie sich bitte vom Fach-Personal an der Musikschule beraten.

Kann ich einen Lehrer-Wunsch deponieren?

Nein. In vielen Unterrichts-Fächern steht nämlich nur eine Lehr-Person zur Verfügung.

Ist ein Lehrer-Wechsel möglich?

Wenn mehrere Lehr-Personen ein Fach unterrichten, kann in begründeten Fällen ein Wechsel beantragt werden. Dazu muss ein schriftlicher Antrag an die Direktion gestellt werden. Vor diesem Antrag muss es noch ein persönliches Gespräch mit der aktuellen Lehr-Person geben. Die Direktion entscheidet, ob der Wechsel möglich ist. Sie haben keinen Anspruch auf den Wechsel.

Findet der Unterricht auch in den Ferien statt?

Es gilt die Ferien- und Feiertags-Regelung der Pflichtschulen. Die schulautonomen Tage der einzelnen Pflichtschulen gelten für die Musikschule nicht.