Fragen und Antworten Musikschule Feldkirch
Wann und wie kann ich mich anmelden?
Anmeldungen sind während des ganzen Jahres im Sekretariat der Musikschule möglich. Die Anmeldefrist für das jeweils folgende Jahr endet jedoch mit dem 15. Juni des vorangehenden Schuljahres. Alle Anmeldungen haben ausnahmslos schriftlich zu erfolgen. Mündliche Vereinbarungen (auch mit Lehrpersonen) haben keine Gültigkeit und können nicht berücksichtigt werden. Alle eingehenden Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss kommen auf die Warteliste. Die Zuteilung erfolgt auf Basis der Reihung.
Bin ich bereits gebührenpflichtig, wenn ich das Anmeldeformular abschicke?
Nein, jedoch besteht eine Verbindlichkeit, die nur durch schriftliche Abmeldung gelöst werden kann. Die Gebührenpflicht für neu angemeldete Schüler/-innen beginnt mit dem Besuch der 3. Unterrichtsstunde.
Wann und wie kann ich mich abmelden?
Prinzipiell gilt: Eine Anmeldung hat Gültigkeit bis zur schriftlichen Abmeldung im Sekretariat der Musikschule. Abmeldungen für das jeweils folgende Unterrichtsjahr sind bis zum 15. Juni möglich. Abmeldungen zu einem anderen Zeitpunkt bedürfen der Zustimmung der Direktion. Mündliche Abmeldungen (auch bei Lehrpersonen) haben keine Gültigkeit und können bei der Schulgeldvorschreibung nicht berücksichtigt werden.
Wie kann ich die Unterrichtsgebühren zahlen?
Das Schulgeld ist semesterweise zu entrichten. Die Zahlungsaufforderung erfolgt durch die Zusendung eines Zahlscheins.
Was mache ich, wenn ich einmal nicht zahlen kann, oder den Zahlungstermin überschritten habe?
Mahnungen werden von der Stadtkasse verschickt. Sie sollten deshalb, wenn Sie einmal in Schwierigkeiten geraten, bevor hohe Mahngebühren berechnet werden, sich mit uns telefonisch in Verbindung setzen und evtl. eine andere Zahlungsweise vereinbaren. Wir finden sicher mit Ihnen gemeinsam einen Weg, ohne dass Ihr Kind den Unterricht abbrechen muss.
Wie wird das Schulgeld berechnet, wenn ich nach Semesterbeginn "zugestiegen" bin?
Das Schulgeld wird dann anteilsmäßig berechnet.
Was mache ich, wenn der Unterricht aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen entfallen muss?
Ausgefallene Unterrichtsstunden, bedingt durch eine längere Erkrankung der Lehrerin/des Lehrers werden ab inkl. der fünften ausgefallenen Stunde (in Folge) für die weitere Dauer des Krankenstands nicht in Rechnung gestellt. Dabei werden durch Feiertage und Ferien ausgefallene oder durch die Schülerin/den Schüler entschuldigte Unterrichtsstunden nicht mitberechnet. Bei einer längeren Erkrankung der Schülerin/des Schülers kann ab inkl. der fünften ausgefallenen Unterrichtsstunde (in Folge) ein schriftlicher Antrag auf Schulgeldermäßigung gestellt werden. Für die weitere Dauer der Krankheit werden die Unterrichtskosten nicht in Rechnung gestellt. Dabei werden durch Feiertage und Ferien ausgefallene oder durch die Schülerin/den Schüler entschuldigte Unterrichtsstunden nicht mitberechnet.
Wann findet der Unterricht statt und wie oft?
Der Unterricht wird im Einvernehmen mit Ihnen bzw. dem Stundenplan Ihres Kindes, und Ihren Fahrtmöglichkeiten und dem Fachlehrer vereinbart. Er findet in der Regel in den Nachmittagsstunden nach dem Schulbesuch der allgemeinbildenden Schulen im Musikschulgebäude im Reichenfeld (Reichenfeldgasse 11) oder in unseren Außenstellen statt.
Wenn ich kein Instrument habe, muss ich dann vor dem Unterrichtsbeginn eines kaufen, auch, wenn ich nicht sicher bin, ob das Kind das Interesse behält?
Kaufen Sie zunächst noch kein Instrument, sondern beratschlagen Sie die beste Variante erst mit dem Lehrer. Es sind in begrenztem Umfang Leihinstrumente in der Musikschule vorhanden, die gegen eine Mietgebühr entliehen werden können. Es ist natürlich sehr gut, wenn Ihr Kind von Beginn an ein schönes eigenes Instrument hat, mit sich Ihr Kind auch identifizieren kann. Aber der Markt ist sehr groß und die Preise sehr unterschiedlich. Wenn Sie also beabsichtigen, Ihrem Kind ein eigenes Instrument zu kaufen, lassen Sie sich bitte vom Fachpersonal an der Musikschule beraten.
Kann ich einen Lehrerwunsch deponieren?
Nein, da in vielen Unterrichtsfächern nur eine Lehrperson zur Verfügung steht.
Ist ein Lehrerwechsel möglich?
Unterrichten mehrere Lehrpersonen dasselbe Fach, kann in begründeten Fällen ein Lehrerwechsel beantragt werden. Dem ausschließlich schriftlichen Antrag an die Direktion hat ein persönliches Gespräch mit der derzeit zuständigen Lehrperson voranzugehen. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Direktion nach Rücksprache mit der betreffenden Lehrerschaft und nach Maßgabe der freien Unterrichtsplätze. Von Antragstellerseite besteht kein Anspruch.
Findet der Unterricht auch in den Ferien statt?
Es gilt die Ferien- und Feiertagsregelung der Pflichtschulen. Die individuellen Regelungen der Pflichtschulen hinsichtlich der schulautonomen Tage sind hingegen für die Musikschule nicht maßgeblich.